Die zukünftige Entwicklung der Stockacher Innenstadt und insbesondere der Oberstadt ist seit mehreren Jahren ein zentrales Thema für Verwaltung, Gemeinderat, Bürgerschaft, Handel und zahlreiche weitere Akteure. In dieser Zeit wurden verschiedene Konzepte erarbeitet, Untersuchungen durchgeführt, Förderprogramme auf den Weg gebracht sowie Beteiligungsverfahren umgesetzt und wichtige politische Entscheidungen getroffen.
Da das Projekt sehr vielschichtig ist und bereits zahlreiche Schritte umfasst, werden im Folgenden die wichtigsten Meilensteine in chronologischer Reihenfolge zusammengefasst.
Bisherige Entwicklungen
1. Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
Der Gemeinderat hat am 19.01.2022 die STEG Stadtentwicklung GmbH mit der Erarbeitung eines integrierten gebietsbezogenen Entwicklungskonzeptes (ISEK) beauftragt
Ziel war die Erarbeitung einer strategischen Grundlage für die zukünftige Stadtentwicklung sowie für die Beantragung von Städtebaufördermitteln.
2. Städtebauförderung „Lebendige Zentren“
Auf Grundlage des ISEK wurde Ende 2022 die Aufnahme der Maßnahme „Oberstadt“ in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ beantragt. Im Juni 2023 erhielt die Stadt Stockach den entsprechenden Zuwendungsbescheid. Der Bewilligungszeitraum der Sanierungsmaßnahme „Oberstadt“ läuft vom 01.01.2023 bis 30.04.2032.
3. Vorbereitende Untersuchungen
Am 13.09.2023 beschloss der Gemeinderat die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Oberstadt“. Mit der Durchführung wurde die STEG Stadtentwicklung GmbH beauftragt. Ziel war die Untersuchung städtebaulicher Missstände sowie die Erarbeitung von Grundlagen für die weitere Entwicklung des Sanierungsgebietes.
4. Umgestaltungskonzept Oberstadt
Mit Beschluss des Gemeinderates vom Oktober 2023 wurde das Konzept zur Umgestaltung der Oberstadt mit der Variante „Grünes Band und grüne Stadt“ weiterverfolgt
Das Konzept baut auf dem ISEK auf und benennt als wesentliche Handlungsfelder insbesondere:
die Verbesserung der Aufenthaltsqualität,
die Begrünung der Innenstadt,
die Schaffung neuer Aufenthalts- und Begegnungsräume,
die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs,
sowie die Verkehrsberuhigung durch Reduzierung des Durchgangsverkehrs
Gleichzeitig wurden vertiefende Untersuchungen sowie die Durchführung einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
5. Vorbereitende Untersuchungen und verkehrliche Betrachtungen
In den Jahren 2023 und 2024 wurden die beschlossenen vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt.
Bestandteile waren unter anderem:
städtebauliche Bestandsaufnahmen,
Eigentümer- und Akteursbefragungen,
Beteiligung der Öffentlichkeit,
Beteiligung der Fachbehörden,
verkehrliche Untersuchungen,
sowie die Erarbeitung eines Ziel- und Maßnahmenkonzeptes.
Die Ergebnisse wurden dem Gemeinderat im Jahr 2024 vorgestellt. Dabei wurden verschiedene Herausforderungen deutlich. Dazu zählen insbesondere die Verkehrsbelastung in der Innenstadt, die hohe Flächeninanspruchnahme durch den ruhenden Verkehr sowie eine teilweise eingeschränkte Aufenthaltsqualität. Darüber hinaus wurden Defizite für den Fuß- und Radverkehr festgestellt und die Notwendigkeit betont, den öffentlichen Raum insgesamt aufzuwerten.
Als Entwicklungsziele wurden unter anderem Verkehrsberuhigung, Parkraummanagement, Verbesserung der Verkehrsführung, Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie die Stärkung der Aufenthaltsqualität formuliert.
6. Innenstadtberatung
Ergänzend zu den städtebaulichen Untersuchungen nahm die Stadt Stockach im Jahr 2024 erfolgreich am Projekt „Innenstadtberatung“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg teil. Stockach wurde hierbei durch die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee begleitet.
Im Rahmen des Projekts wurden verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um die Bedürfnisse von Stadtbesucherinnen und Stadtbesuchern sowie von Gewerbetreibenden zu erfassen. Hierzu gehörten insbesondere:
Passantenbefragungen,
Online-Befragungen,
Frequenzmessungen,
verschiedene Workshops & Innenstadtchecks,
sowie Gespräche mit örtlichen Händlerinnen, Händlern und Gewerbetreibenden.
Damit wurden die Perspektiven des Handels und der Gewerbetreibenden bereits frühzeitig und strukturiert in den Entwicklungsprozess einbezogen. Die Ergebnisse der Innenstadtberatung bestätigten die Bedeutung der Themen Erreichbarkeit, Stellplatzangebot, Frequenz, Aufenthaltsqualität und Handelsentwicklung für die zukünftige Entwicklung der Innenstadt.
Die Ergebnisse der Innenstadtberatung sind auf der Internetseite der Stadt Stockach veröffentlicht und werden bei der weiteren Vorbereitung der Erprobungsphase berücksichtigt.
Bürgerbeteiligung "Zukunft Innenstadt"
Von Oktober 2025 bis März 2026 wurde im Honold-Haus die Bürgerbeteiligung „Zukunft Innenstadt“ durchgeführt. Die Bürgerbeteiligung knüpfte an die bisherigen Untersuchungen, Planungen und Beschlüsse des Gemeinderates zur Entwicklung der Innenstadt an.
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung bestätigen weitgehend die bereits formulierten Entwicklungsziele für die Stockacher Innenstadt. Im Mittelpunkt stehen weiterhin eine höhere Aufenthaltsqualität, mehr Begrünung, die Belebung der Innenstadt und die Stärkung der Oberstadt.
Gleichzeitig wurden auch die bekannten Anliegen hinsichtlich Erreichbarkeit, Parkmöglichkeiten sowie der Situation von Handel und Gastronomie erneut deutlich angesprochen. Für die Verwaltung ergibt sich daraus ein klarer Auftrag, die Entwicklung der Innenstadt konsequent weiter voranzutreiben.
Foto: Jannik Jokić
Foto: Jannik Jokić
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Weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat beschließt, im Jahr 2027 eine zeitlich befristete und ergebnisoffene Erprobungsphase zur Verkehrsberuhigung in der Hauptstraße zwischen Altem Forstamt und Volksbank durchzuführen.
Grundlage hierfür sind die zahlreichen Untersuchungen, Konzepte, Beteiligungsprozesse und Beschlüsse der vergangenen Jahre. Ziel der Testphase ist es, unter realen Bedingungen Erfahrungen zu sammeln und die Auswirkungen auf Aufenthaltsqualität, Besucherfrequenz, Handel, Gastronomie, Verkehr und Erreichbarkeit zu bewerten. Eine endgültige Entscheidung über mögliche dauerhafte Veränderungen soll erst nach Auswertung der Ergebnisse und einer erneuten Beratung im Gemeinderat getroffen werden.