Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Grundstückswerte pro Quadratmeter. Sie werden gemäß § 196 Baugesetzbuch vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beziehen sich auf Grundstücke mit vergleichbaren Nutzungs- und Wertverhältnissen.
In bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert so berechnet, als wäre das Grundstück unbebaut. Die Werte sind nach Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie dem Erschließungszustand gegliedert.
Altlasten, Grundbucheinträge, Baulasten, besondere Bodenverhältnisse sowie vorhandene Gebäude oder Anpflanzungen werden bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte nicht berücksichtigt.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Aus ihnen lassen sich keine Rechtsansprüche, etwa zur Bebaubarkeit eines Grundstücks, ableiten. Die Werte werden auf Grundlage der Kaufpreissammlung vom Gutachterausschuss beschlossen und veröffentlicht.
Bitte beachten: Bodenrichtwerte entsprechen nicht automatisch dem Verkehrswert oder Kaufpreis eines einzelnen Grundstücks. Abweichungen bei Lage, Größe, Zuschnitt, Bodenbeschaffenheit, Erschließung, Bebauung oder Immissionen können den tatsächlichen Grundstückswert beeinflussen. Eine sachverständige Wertermittlung kann dadurch im Einzelfall nicht ersetzt werden.
Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Grundstücke
Bodenrichtwerte 2023
Gemeinde
Ackerland €/m²
Grünland/Wiese €/m²
Wald €/m²
Unland €/m²
Radolfzell
2,40
1,90
0,55
0,20
Stockach
2,50
2,20
0,55
0,20
Eigeltingen
2,30
1,20
0,55
0,10
Hohenfels
2,50
1,60
0,55
0,10
Mühlingen
2,10
1,10
0,55
0,10
Orsingen-Nenzingen
2,30
1,10
0,55
0,10
Gaienhofen
2,00
1,30
0,55
0,10
Moos
2,20
1,00
0,55
0,10
Öhningen
1,90
1,20
0,60
0,10
Bodenrichtwerte 2022
Gemeinde
Ackerland €/m²
Grünland/Wiese €/m²
Wald €/m²
Unland €/m²
Radolfzell
2,40
1,90
0,55
0,20
Stockach
2,50
1,90
0,50
0,20
Eigeltingen
2,30
1,00
0,50
0,10
Hohenfels
2,50
1,60
0,50
0,10
Mühlingen
2,00
0,90
0,50
0,10
Orsingen-Nenzingen
2,10
1,00
0,50
0,10
Gaienhofen
2,00
1,30
0,50
0,10
Moos
2,20
1,00
0,50
0,10
Öhningen
1,70
1,10
0,50
0,10
Grundsteuerreform
Im Zeitraum von Mai bis Juni 2022 erhalten alle Grundstückseigentümer*innen Informationsschreiben der Steuerverwaltung, in denen die für die Steuererklärung notwendigen Daten, wie EW-Aktenzeichen, Gemarkung, Grundbuchblatt, Flurstücknummer etc. mitgeteilt werden. Die übrigen für das Ausfüllen des Vordrucks notwendigen Daten, wie Grundstücksgröße und Bodenrichtwert, können über das Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS-BW) abgerufen werden. Achtung: Bei Grundvermögen außerhalb von Baden-Württemberg gelten andere Berechnungsmethoden!
Seit dem 1. Januar 2020 besteht bei der Stadt Radolfzell ein gemeinsamer Gutachterausschuss mit der Stadt Stockach sowie den Gemeinden Eigeltingen, Gaienhofen, Hohenfels, Moos, Mühlingen, Öhningen und Orsingen-Nenzingen.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss erstellt als unabhängiges und neutrales Gremium Grundstücks- und Gebäudebewertungen für Immobilien im Zuständigkeitsgebiet. Zudem ermittelt er Bodenrichtwerte und weitere für die Wertermittlung erforderliche Daten. Grundlage hierfür sind die ausgewerteten Kaufverträge über Immobilien der beteiligten Kommunen.
Der Gemeinderat der Stadt Radolfzell hat am 9. Juli 2024 die Änderung der Gutachterausschussgebührensatzung beschlossen.
Die Änderungssatzung tritt zum 1. September 2024 in Kraft.