Aktuelle Beteiligungsverfahren

Bebauungsplan

Hier erhalten Sie die Möglichkeit, sich über aktuelle Bebauungsplanverfahren zu informieren. 

Weitere Informationen wie Pläne und Gutachten finden Sie bei den einzelnen Verfahren zum Ausklappen. Diese sind für die Dauer der Auslegungspflicht einsehbar und können auch heruntergeladen werden. 

17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach für die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche "Feuerwehr"

Ludwigshafen, Gemeinde Bodman-Ludwigshafenhier: öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2, Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.05.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan zugunsten der Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“, Ludwigshafen zu ändern und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung wurde im Jahr 2022  durchgeführt. Aufgrund eines raumplanerischen Zielkonfliktes war die Gemeinde aufgefordert parallel ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen.

Zwischenzeitlich wurde die Fortschreibung des Regionalplanes durch den Regionalverband vorangetrieben. Im Entwurf der Fortschreibung Regionalplan 3.0 ist die Fläche für die Feuerwehr aus dem regionalen Grünzug herausgenommen. Deshalb wird nun parallel zur Änderung des Regionalplanes der Flächennutzungsplan weitergeführt.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 23.06.2026 erfolgte die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung und Beteiligung und es wurde der Beschluss zur förmlichen Auslegung gefasst. Mit der geplanten Änderung sollen die Voraussetzungen für die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche zugunsten der Feuerwehr geschaffen werden. Der Planungsbereich ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.
Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht können auf der Webseite der Stadt Stockach oder im zentralen Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste?layer=zv,blp&N=47.57&E=9.18&zoom=10 in der Zeit vom 25.07.2026 bis 25.08.2026 eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o. g. Zeitraum in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach:

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Im Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen zu den Themen Schutzgut, Fläche, Landschaft, Boden, Flora, Fauna, biologische Vielfalt, Biotope, Nutzungen, Artenschutz, Biodiversität, Klima, Luft, Wasser, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung und Kultur und Sachgüter vorhanden.Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegung nicht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3, Satz 1 (2) des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3, Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Stellungnahmen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch (E-Mail) an stadtbauamt@stockach.de abgegeben werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege bei den o. g. Stellen der Auslegung abgegeben werden.Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.    Stockach den, 24.07.2026Katter, Verbandsvorsitzende 

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36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach Gemarkung Wahlwies

„Flächentausch Mischgebiet "Brunnadern" zugunsten Flst. Nr. 3249, Wahlwies“hier: öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2, Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat am 12.11.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den o. g. Bereich zu ändern und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 13.12.2025 bis 18.01.2026 durchgeführt.In der öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 23.06.2026 erfolgte die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung und Beteiligung und es wurde der Beschluss zur förmlichen Auslegung gefasst. Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen für den Bau einer Streuobstannahmestelle mit Ladengeschäft und Wohnnutzung geschaffen werden.

Der Planungsbereich ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.Der Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht können auf der Webseite der Stadt Stockach oder im zentralen Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste?layer=zv,blp&N=47.57&E=9.18&zoom=10 in der Zeit vom 25.07.2026 bis 25.08.2026 eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o. g. Zeitraum in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach: 

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Im Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen zu den Themen Schutzgut, Fläche, Landschaft, Boden, Flora, Fauna, biologische Vielfalt, Biotope, Nutzungen, Artenschutz, Biodiversität, Klima, Luft, Wasser, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung und Kultur und Sachgüter vorhanden.Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegung nicht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3, Satz 1 (2) des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3, Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Stellungnahmen zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch (E-Mail) an stadtbauamt@stockach.de abgegeben werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege bei den o. g. Stellen der Auslegung abgegeben werden.Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.   Stockach den, 24.07.2026Katter, Verbandsvorsitzende 

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37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemarkung Winterspüren

Flächentausch Wohngebiete Lichtberg und Wanne, Winterspüren"hier: öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2, Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat am 12.11.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den o. g. Bereich zu ändern und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 13.12.2025 bis 18.01.2026 durchgeführt.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 23.06.2026 erfolgte die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung und Beteiligung und es wurde der Beschluss zur förmlichen Auslegung gefasst. Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung vom Wohngebiet im Bereich „Wanne“ geschaffen werden. 
Der Planungsbereich ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.Der Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht können auf der Webseite der Stadt Stockach oder im zentralen Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste?layer=zv,blp&N=47.57&E=9.18&zoom=10 in der Zeit vom 25.07.2026 bis 25.08.2026 eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o. g. Zeitraum in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach:

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Im Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen zu den Themen Schutzgut, Fläche, Landschaft, Boden, Flora, Fauna, biologische Vielfalt, Biotope, Nutzungen, Artenschutz, Biodiversität, Klima, Luft, Wasser, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung und Kultur und Sachgüter vorhanden.Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegung nicht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3, Satz 1 (2) des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3, Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.  

Stellungnahmen zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch (E-Mail) an stadtbauamt@stockach.de abgegeben werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege bei den o. g. Stellen der Auslegung abgegeben werden.Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Stockach den, 24.07.2026 Katter, Verbandsvorsitzende 

Stellungnahmen zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch (E-Mail) an stadtbauamt@stockach.de abgegeben werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege bei den o. g. Stellen der Auslegung abgegeben werden.Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Stockach den, 24.07.2026 Katter, Verbandsvorsitzende 

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38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach Gemarkung Raithaslach

"Flächentausch Wohngebiete Hohe Breite und Unteres Briel"hier: öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2, Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat am 12.11.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den o. g. Bereich zu ändern und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 20.12.2025 bis 25.01.2026 durchgeführt.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 23.06.2026 erfolgte die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung und Beteiligung und es wurde der Beschluss zur förmlichen Auslegung gefasst. Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen für ein Wohngebiet im Bereich „Unteres Briel“ geschaffen werden. Der Planungsbereich ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.
Der Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht können auf der Webseite der Stadt Stockach oder im zentralen Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste?layer=zv,blp&N=47.57&E=9.18&zoom=10 in der Zeit vom 25.07.2026 bis 25.08.2026 eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o. g. Zeitraum in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach:

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Im Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen zu den Themen Schutzgut, Fläche, Landschaft, Boden, Flora, Fauna, biologische Vielfalt, Biotope, Nutzungen, Artenschutz, Biodiversität, Klima, Luft, Wasser, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung und Kultur und Sachgüter vorhanden.Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegung nicht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3, Satz 1 (2) des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3, Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.   

Stellungnahmen zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch (E-Mail) an stadtbauamt@stockach.de abgegeben werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege bei den o. g. Stellen der Auslegung abgegeben werden.Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.  Stockach den, 24.07.2026Katter, Verbandsvorsitzende 
 

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41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Orsingen-Nenzingen

Gemarkung Orsingen "Gewerbegebiet Pflasteräcker"hier: öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2, Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat am 12.11.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den o. g. Bereich zu ändern und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 20.12.2025 bis 25.01.2026 durchgeführt.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 23.06.2026 erfolgte die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung und Beteiligung und es wurde der Beschluss zur förmlichen Auslegung gefasst. Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung von Gewerbeflächen im Bereich „Pflasteräcker“ geschaffen werden.
Der Planungsbereich ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.Der Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht können auf der Webseite der Stadt Stockach oder im zentralen Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste?layer=zv,blp&N=47.57&E=9.18&zoom=10 in der Zeit vom 25.07.2026 bis 25.08.2026 eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o. g. Zeitraum in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach:

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Im Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen zu den Themen Schutzgut Mensch / Wohnumfeld / Erholung, Schutzgut Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, erneuerbare Energien, Pflanzen, Tiere, Biodiversität, Landschaftsbild, Ortsbild, Kultur- und Sachgüter, Emissionen und Abfall vorhanden.Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegung nicht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3, Satz 1 (2) des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3, Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Stellungnahmen zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch (E-Mail) an stadtbauamt@stockach.de abgegeben werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege bei den o. g. Stellen der Auslegung abgegeben werden.Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt  Stockach den, 24.07.2026Katter, Verbandsvorsitzende 
 

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