Qualifizierter Mietspiegel
Der Gemeinderat der Stadt Stockach hat am 9. Oktober 2024 dem fortgeschriebenen Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum zugestimmt und ihn als „qualifizierten Mietspiegel“ gemäß § 558d BGB anerkannt.
Der Mietspiegel bietet einen Überblick über die ortsüblichen Vergleichsmieten in Stockach. Berücksichtigt werden dabei unter anderem Lage, Baujahr und Ausstattung der Wohnung.
Mit Hilfe der Broschüre oder des Online-Mietspiegelrechners kann die individuelle Vergleichsmiete in wenigen Schritten ermittelt werden.
