Baurechtsamt der Verwaltungsgemeinschaft

Ein Mehrfamilienhaus mit begrüntem Dacht steht auf einem Grundriss

Das Baurechtsamt der Stadt Stockach ist als Untere Baurechtsbehörde für die gesamte Verwaltungsgemeinschaft Stockach zuständig. Es begleitet Bauvorhaben von der Antragstellung bis zur Genehmigung und ist Ansprechpartner für Bauherren, Planer, Architekten und Grundstückseigentümer. 

Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Bearbeitung von Bauanträgen, die Beratung zu baurechtlichen Fragestellungen sowie die Prüfung von Vorhaben auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Vorschriften und Bebauungspläne.

Schnelleinstieg

Virtuelles Bauamt ViBa

Das Baurechtsamt der Verwaltungsgemeinschaft Stockach nutzt die Online-Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa) für Baugenehmigungsverfahren sowie weitere dort verfügbare baurechtliche Verfahren.
 

Auf einem Tisch liegen verschiedene Unterlagen

Wichtige Informationen & Anträge

Antrag auf Abweichung

Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung

Das Formular können Sie hier direkt online ausfüllen oder herunterladen und als PDF ausfüllen

Antrag auf Einsichtnahme in archivierte Bauakte

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Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

Den Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung können Sie über unser Virtuelles Bauamt (ViBa) einreichen. 

Architektenvollmacht

Eine Architektenvollmacht können Sie über unser Online-Formular erteilen oder als beschreibbares PDF herunterladen

Denkmalschutz

Grundstücksteilung

Unterlagen zu Bauanträgen

Werbeanlagen

Nachweise

Nachweise zum GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und ersetzt die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurde es aktualisiert.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde die „Erfüllungserklärung” eingeführt, die bei Neubauvorhaben, aber auch bei bestimmten Maßnahmen an Bestandsgebäuden den Genehmigungsbehörden vorzulegen ist.
Sie dient den Behörden gegenüber als Nachweis der Anforderungen dieses Gesetzes und unterscheidet sich damit vom Energieausweis, der lediglich als informatorisches Marktinstrument dient.

Nachweise zum EWärmeG BW

Nach dem Austausch der Heizungsanlage müssen Sie gegenüber der unteren Baurechtsbehörde nachweisen, wie Sie die Anforderungen des EWärmeG erfüllt haben. Füllen Sie dazu das Deckblatt aus, lassen sich den entsprechenden Nachweis zur jeweiligen Erfüllungsoption durch einen Sachkundigen bestätigen und senden Sie diese Unterlagen an Ihre zuständige untere Baurechtsbehörde.

Ansprechpartner nach Anliegen

Technische Bearbeitung

  • Stadt Stockach mit den Ortsteilen & Bodman-Ludwigshafen 
  • Eigeltingen, Hohenfels, Mühlingen und Orsingen-Nenzingen

Rechtliche Bearbeitung

  • Stadt Stockach mit den Ortsteilen 
  • Bodman-Ludwigshafen 
  • Eigeltingen, Hohenfels, Mühlingen und Orsingen-Nenzingen

Brandverhütungsschau, Baukontrolle

Sekretariat

  • Allgemeine Auskünfte, Archivakten, Hausnummern 
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen, GEG, Grundstücksteilungen, Baulasten, Kaminmängel

Denkmalschutz

Naturdenkmale