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Aktuelle Beteiligungsverfahren

29. Änderung FNP der Verwaltungsgemeinschaft - „Photovoltaikanlage Schneid Hoppetenzell“

Öffentliche Bekanntmachung
29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Gemarkung Hoppetenzell, Sondergebiet „Photovoltaikanlage Schneid Hoppetenzell“, 1. Erweiterung
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.11.2023 beschlossen den Flächennutzungsplan für den o.g. Bereich zu ändern und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen, diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschl. 21.01.2024 durchgeführt.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 30.04.2024 erfolgte die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung und Beteiligung und es wurde der Beschluss zur förmlichen Auslegung gefasst.
Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen für Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Photovoltaik geschaffen werden. Der Planungsbereich ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.
Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht können auf der Homepage der Stadt Stockach, im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle-beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste in der Zeit vom
10.06.2024 bis 10.07.2024
eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach,
Tel.: 07771/802147, stadtbauamt@stockach.de
während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Im Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen zu den Themen Tiere/Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Fläche, Mensch, Kultur und sonstige Sachgüter vorhanden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3, Satz 1 Nummer 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3, Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Stellungnahmen zur 29. Änderung des
Flächennutzungsplans sollen während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch (E-Mail) an stadtbauamt@stockach.de abgegeben werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege bei den o. g. Stellen der Auslegung abgegeben werden.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.
Stockach, den 07.06.2024
Katter, Verbandsvorsitzende

Öffentliche Bekanntmachung als PDF (222 KB)

Abwägungstabelle Gemeinsamer Ausschuss 30.04.2024 (PDF 476 KB)

Begründung Stand 03.04.2024 (PDF 1,8 MB)

Lageplan Stand 03.04.2024 (PDF 633 KB)

Umweltbericht Stand 03.04.2024 (PDF 2,3 MB)

 

28. Änderung FNP der Verwaltungsgemeinschaft - "Hinter dem Spital IV und V"

Öffentliche Bekanntmachung

28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Orsingen-Nenzingen, Gemarkung Orsingen, Gewerbeflächen "Hinter dem Spital IV und V"

hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, Baugesetzbuches (BauGB)

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den o.g. Bereich zu ändern und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschl. 21.01.2024 durchgeführt.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 30.04.2024 erfolgte die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung und Beteiligung und es wurde der Beschluss zur förmlichen Auslegung gefasst.

Mit dem geplanten Vorhaben sollen die Voraussetzungen für die Ausweisung von Gewerbeflächen im Bereich „Hinter dem Spital“ geschaffen werden.

Der Planungsbereich ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.

Der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht können auf der Homepage der Stadt Stockach 

im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle-beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste in der Zeit vom

10.06.2024 bis 10.07.2024

eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach,

Tel.: 07771/802147, stadtbauamt@stockach.de

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Im Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen zu den Themen Schutzgut  Mensch, Wohnumfeld, Erholung, Schutzgut Boden, Fläche, Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächenwasser), Schutzgut Klima, lufterneuerbare Energien, Schutzgut Pflanzen und Tiere, Biodiversität, Schutzgut Landschaftsbild und Ortsbild, Schutzgut Kultur und Sachgüter, Emissionen und Abfall, Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern vorhanden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3, Satz 1 Nummer 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3, Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Stellungnahmen zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans sollen während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch (E-Mail) an stadtbauamt@stockach.de abgegeben werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege bei den o. g. Stellen der Auslegung abgegeben werden.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.

Stockach, den 07.06.2024

Katter, Verbandsvorsitzende

die öffentliche Bekanntmachung als PDF (225 KB) zum Herunterladen

Änderung Lageplan (PDF, 901 KB)

Änderung Entwurfsplanung (PDF, 1,5 MB)

Deckblatt (Foto, 896 KB)

Photovoltaikanlage Schneid, Hoppetenzell, 1. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Schneid, Hoppetenzell, 1. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Stockach hat am 13.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Schneid, Hoppetenzell, 1. Änderung“ aufzustellen. In der öffentlichen Sitzung am 10.04.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 22.02.2024 maßgebend. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beiliegenden Abgrenzungsplan.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Baugebietes „Himmelreich“ insbesondere für heimische Gewerbetreibende geschaffen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften können im Zeitraum

vom 13. Mai 2024 bis einschließlich 14. Juni 2024

im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle-beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o. g. Zeitraum bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstraße 4, 78333 Stockach öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht mit Aussagen zum Thema Tiere/Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Fläche, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen, Umgang mit Abfällen und Abwässern.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: stadtbauamt@stockach.de) übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg, wie etwa schriftlich bei der Stadtverwaltung möglich. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung (grundsätzlich Fachausschuss und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sie nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Stockach, den 10.05.2024                                                S. Katter, Bürgermeisterin

 

Bestandsplan zum Umweltbericht (PDF 2,3 MB)

Maßnahmeplan zum Umweltbericht (PDF 2 MB)

Öffentliche Bekanntmachung vom 10.05.2024 (PDF 395 KB)

Planzeichnung (PDF 425 KB)

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF 7,5 MB)

Textteil (PDF 2,3 MB)

Umweltbericht (PDF 2,8 MB)

Bebauungsplan „Himmelreich IV“

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes „Himmelreich IV“

Der Gemeinderat der Stadt Stockach hat am 07.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Himmelreich IV“ aufzustellen. In der öffentlichen Sitzung am 28.02.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 07.02.2024 maßgebend. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beiliegenden Abgrenzungsplan.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Baugebietes „Himmelreich“ insbesondere für heimische Gewerbetreibende geschaffen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften können im Zeitraum

vom 13. Mai 2024 bis einschließlich 14. Juni 2024

im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle-beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o. g. Zeitraum bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstraße 4, 78333 Stockach öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht mit Aussagen zum Thema Mensch, menschliche Gesundheit, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft und erneuerbare Energien, Landschaftsbild und Erholung, Kultur und Sachgüter, Emissionen und Abfall.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: stadtbauamt@stockach.de) übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg, wie etwa schriftlich bei der Stadtverwaltung möglich. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung (grundsätzlich Fachausschuss und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sie nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Stockach, den 10.05.2024                                                S. Katter, Bürgermeisterin

Begründung (PDF 995 KB)

Biotoptypen-Bestand (PDF 474 KB)

Biotoptypen-Planung (PDF 2,4 MB)

Boden-Bestand (PDF 1 MB)

Boden-Planung (PDF 2,2 MB)

Entwurf zeichnerischer Teil (PDF 1,7 MB)

Entwurf Festsetzungen (PDF 71 KB)

Kompensationsverzeichnis 1 (PDF 357 KB)

Kompensationsverzeichnis 2 (PDF 346 KB)

Öffentliche Bekanntmachung (PDF 394 KB)

Umweltbericht (PDF 2,5 MB)