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Klima & Energie

Kommunaler Wärmeplan

Im Herbst 2022 haben die Stadt Stockach und die Gemeinden Bodman-Ludwigshafen, Eigeltingen, Orsingen-Nenzingen, Hohenfels, Mühlingen und Steißlingen (Konvoi Stockach) zusammen mit dem beauftragten Planungsbüro MVV Regioplan GmbH aus Mannheim den Prozess zur Erstellung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung gestartet. Die Wärmepläne sollen den beteiligten Gemeindeverwaltungen sowie den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern eine Orientierung geben und aufzeigen, mit welchen Versorgungssystemen und Energieträgern eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 erreicht werden kann. Dabei ist der jeweilige Plan auch ein wichtiges Planungsinstrument für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Unmittelbare Auswirkungen auf den Einbau neuer oder den Tausch bestehender Heizungen hat der informelle kommunale Wärmeplan jedoch nicht.

Kommunale Wärmeplanung

Öffentliche Bekanntmachung

Die MVV Regioplan GmbH mit Sitz in Mannheim erstellt im Auftrag der Stadt Stockach eine kommunale Wärmeplanung gemäß § 7d Klimaschutzgesetz Baden- Württemberg (KSG BW). Laut § 7e Abs. 6 KSG BW besteht für die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen keine Pflicht, die betroffenen Einzelpersonen im Zusammenhang mit der Erhebung der hierfür erforderlichen Daten gemäß Artikel 13 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) zu informieren. Zum Schutz der berechtigten
Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Abs. 3 und Artikel 14 Abs. 1 und 2 DSGVO ortsüblich bekannt zu machen.
Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Artikel 14, Abs. 1 und 2 DSGVO teilt die Stadt Stockach folgendes mit:
Die Stadt Stockach beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gemäß § 7d KSG BW). Andernfalls stellt die Stadt Stockach betroffenen Personen vor der Weiterleitung für einen anderen Zweck alle maßgeblichen  Informationen gem. Art. 13 Abs. 2 DSGVO zur Verfügung.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die MVV Regioplan GmbH, Mannheim auf der Grundlage von § 7e KSG BW erhoben. Erhoben und  erarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in § 7e Abs. 1 KSG BW dargelegt. Als  Informationsquelle dienen die Auskünfte der für die Stadt Stockach zuständigen Energieunternehmen (Betreiber der Strom-, Gas- und Wärmenetze) und der Bezirksschornsteinfeger.
Für die Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung werden die Daten jeweils mehrerer Einzelgebäude zusammengefasst, so dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen möglich sein werden.
Die erhobenen Einzeldaten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen
Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Stockach, den 08.12.2022
Stolz
Bürgermeister

Energieberatung der Energieagentur Kreis Konstanz

Energieberatung für Haus- und Wohnungseigentümer oder Mieter findet monatlich am ersten Donnerstag im Rathaus Stockach, Zimmer 38 im 1. Obergeschoss statt. Dank Kooperation von Energieagentur Kreis Konstanz gemeinnützige GmbH mit Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. und Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist die Beratung durch Dipl.-Ing. (FH) Achim Horn anbieterunabhängig und kostenfrei.

Fragen Sie den Energieberater zu

  • Strombezug
  • Heizkosten
  • Wärmedämmung
  • Heiztechnik
  • Warmwasserbereitung
  • erneuerbare Energien wie Photovoltaik und Solarwärme
  • sowie zu gesetzlichen Anforderungen und Fördermöglichkeiten.

Eine Anmeldung vorab mit Terminvereinbarung ist erforderlich und möglich über das bundesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale unter 0800-809 802 400 (kostenfrei) oder über die Energieagentur Kreis Konstanz unter Tel. 07732-939-1234 (vormittags).

Stockacher Solarkataster

Die Stadt Stockach hat alle Dachflächen auf ihre solare Eignung untersuchen lassen und bietet ihren Bürgern die Möglichkeit, sich kostenlos zu informieren, ob ihr Hausdach für eine Solaranlage infrage kommt. Über die Internetseite solar-stockach.benndorf.de kommen Sie zum Solarkataster.

1. Schritt:
Sie können über die Eingabe Ihrer Adresse als Immobilienbesitzer das häusliche Dach direkt ansteuern. Die Eignung der Dachflächen für die Wärme- oder Stromgewinnung aus Sonnenenergie ist in vier verschiedenen Farben dargestellt, die für die unterschiedlichen Eignungsstufen stehen.

2. Schritt:
Nach Aktivierung des „i“-Buttons in der Toolbox (links oben) kann mit dem Mauszeiger eine Dachfläche gewählt werden. Nach einem Klick mit der linken Maustaste erscheint eine Info-Box, die einen möglichen Stromertrag der gewählten Fläche auflistet. Damit haben Sie einen ersten wichtigen Hinweis, ob das Dach grundsätzlich zur Gewinnung von Sonnenenergie geeignet ist.

Stockach bietet diesen kostenlosen Service an, um für die Nutzung von Sonnenenergie zu werben. Durch die Installation von Solaranlagen und die damit verbundene Nutzung der Sonnenenergie kann jeder Gebäudeeigentümer zu einer umwelt- und klimafreundlichen Energiegewinnung beitragen. Das Solarkataster soll dem Gebäudeeigentümer über die grundsätzliche Eignung des Daches informieren. Bei den Daten handelt es sich um Modellergebnisse, die einer unverbindlichen Erstinformation dienen und nicht um exakte Messdaten. Vor der Installation sollte in jedem Fall ein fachkundiger Berater für eine detaillierte Eignungsprüfung der Dachfläche hinzugezogen werden. Des Weiteren ist vor Installation die zusätzliche Belastung des Daches, örtliche Bauvorschriften und die Auflagen des Denkmalschutzes zu prüfen.

Grundstückseigentümer, die mit der Internetveröffentlichung der Auswertung für ihr Grundstück im Solarkataster nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder per FaxFaxnummer:07771 80000 unter Angabe von Name, Anschrift und wenn möglich Flurnummer an die Stadt Stockach, Adenauerstraße 4, 78333 Stockach zu richten.

Wir werden nach Erhalt der Erklärung Kontakt aufnehmen, um den Widerspruchswunsch zu bestätigen. Dieses aufwändige Verfahren ist notwendig, um Ansprüche rechtssicher dokumentieren zu können und Missbrauch zu vermeiden. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Energiebericht der Stadt Stockach 2014

Mit dem 1. Energiebericht für das Jahr 1997 legte die Stadtverwaltung im Juli 1998 zum ersten Mal eine energetische Bewertung von städtischen Gebäuden vor. Gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Heidemann & Schmidt GmbH wurde darauf aufbauend die Einführung eines Kommunalen Energiemanagements vorbereitet. Erklärtes Ziel war, die Energie- und Wasserverbräuche zu reduzieren. Erreicht werden kann dies einmal durch bauliche Veränderungen, also investiven Maßnahmen, andermal durch den rationellen Umgang mit Energie und Wasser.In einer Dienstvereinbarung zwischen der Stadt Stockach und ihren Mitarbeitern, vertreten durch den Personalrat, wurden in der „Energievereinbarung“ im Jahre 2000 Richtlinien für die Benutzung und den Betrieb energie- und wasserverbrauchender Einrichtungen in den Liegenschaften der Stadt Stockach festgelegt. Den „Gebäudeverantwortlichen“, also den Hausmeistern, fiel die Aufgabe der stetigen Überwachung sowie Anleitung zur optimalen Nutzung der technischen Einrichtungen zu.

Mit der Vereinbarung setzte man sich das Ziel, bis zum Jahre 2010 die CO2 – Emissionen um mindestens 25% zu senken. Dieses Ziel wurde schon im Jahre 2008 mehr als erreicht (29,5 %). Trotz vergrößerter Fläche – von 51.410 qm im Jahre 1996 auf 60.313 qm im Jahre 2014 - sanken die CO2–Emissionen bis 2014 von 2.534 Tonnen auf 1.728 Tonnen, was eine relative Einsparung von 41,87 % ergibt. Ebenfalls konnten Energie- und Wasserverbrauch in den Gebäuden weiter gesenkt werden - eine Kosteneinsparung im Jahr 2014 von fast 368.000 Euro.

Im „Energiebericht 2014“ (siehe unten) ist gut nachvollziehbar, was erfolgreiches Kommunales Energiemanagement ausmacht: Gebäudeanalysen und Verbrauchserfassung, durch die jeder Liegenschaft ein Kennwert zur Bewertung des Energieverbrauches zugeordnet werden kann und die es zum Beispiel ermöglichen, das Einsparpotential bei einer zeitgemäßen Sanierung zu ermitteln.In diesem Sinne ist erfolgreiches KEM auch ein Resultat der Kommunikation zwischen den Beteiligten, den Hausmeistern, unseren Mitarbeitern sowie den Ingenieuren des beauftragten Büros.

Mit den erzielten Ergebnissen ist nach Darstellung dieses Energieberichtes das Einsparpotential noch nicht ausgeschöpft. So liegen zum Beispiel in der Verbesserung des Nutzerverhaltens, im Einbau weiterer Zähler und der Anpassung von Zeitprogrammen von Steuerungen/Regelungen in Objekten noch Reserven, die es zu erschließen gilt.