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Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für Bürger aus Staaten, die im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgelistet sind. Reiseausweis für Ausländer Wenn Sie nicht Bürger eines der oben genannten Staaten [...] benötigen, können je nach Einzelfall die folgenden Dokumente ausgestellt werden: Notreiseausweis Wenn Sie Bürger eines der EWR-Staaten oder Schweizer Staatsangehöriger sind, sich in Deutschland aufhalten und – [mehr]
Den leiblichen Eltern steht, unabhängig von der elterlichen Sorge das Recht zu, ihr Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen. Das gilt auch nach dem Entzug des Sorgerechts. Gleichzeitig hat auch das Ki [mehr]
und die Gesundheitssorge) sowie die Vermögenssorge des Kindes. Pflegeeltern sind jedoch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden und die Inhaber [mehr]
beantragen, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Den Personalausweis erhalten Sie auf Antrag in Ihrem Bürgerbüro vor Ort. Beachten Sie die Gültigkeitsdauer. Beantragen Sie rechtzeitig einen neuen Personalausweis [mehr]
kammern in Baden-Württemberg finden oder sich von diesen vermitteln lassen: Rechtsanwaltskammer Freiburg Rechtsanwaltskammer Karlsruhe Rechtsanwaltskammer Stuttgart Rechtsanwaltskammer Tübingen Hinweis: [mehr]
Donnerstag auch 17 bis 19 Uhr kostenlos anonym Hilfe für missbrauchte Kinder (Dunkelziffer e.V., Hamburg): 040/421 07 00 10 Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 10 bis 13 Uhr Dienstag und Mittwoch auch [mehr]
Eine Zwangsverheiratung greift als schwere Menschenrechtsverletzung tief in die persönliche Lebensgestaltung des Opfers ein. Opfer, die einer Zwangsverheiratung zu entgehen suchen, werden häufig von p [mehr]
Unabhängig davon, ob auf einer "Kaffeefahrt" oder an der eigenen Haustür. Immer wieder werden Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber Seniorinnen und Senioren, Opfer von Trickbetrügern. Wenn Unbekannte Sie bitten [mehr]
In der Regel sind Strafverfahren öffentlich. So können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger als Zuschauerinnen und Zuschauer daran teilnehmen. Ablauf Wenn Sie als Zeugin oder Zeuge in einem Verfahren [mehr]
ig erreichen. Unter der gebührenpflichtigen Hotline 0180-1-33 33 33 können Sie weiterhin den Bürgerservice des Bundesinnenministeriums erreichen. Diesen können Sie von Montag bis Freitag in den Servicezeiten [mehr]