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Abrundungssatzung „Steigstraße II“, Stadtteil Seelfingen Begründung Im Stadtteil Seelfingen verfügt die Stadt Stockach über keine Bauplätze mehr. Noch freie Bauplätze im Ort sind in privater Hand. Diese [...] Bauwünsche realisiert werden. Die noch jetzt zu überplanende Fläche liegt am nördlichen Ortsende von Seelfingen. Sie umfasst eine Größe von rd. 825 m² und besteht aus einer Wiese, die aufgrund vorangegangener [...] Ortschaft nach Norden abgeschlossen werden. Durch die geplante Abrundungssatzung wird der Ortsteil Seelfingen nach Norden hin sinnvoll abgerundet. Bezüglich der zu erwartenden Eingriffe in die Schutzgüter [mehr]
Abrundungssatzung „Seelfingen Ost“ Begründung Im Stadtteil Seelfingen verfügt die Stadt Stockach über keine Baugrundstücke mehr. Noch freie Bauplätze im Ort sind in privater Hand. Diese stehen nicht zum [...] mehrerer Ortsansässiger gegenüber. Flächen, die verfügbar sind, liegen jeweils am Ortsende von Seelfingen. im sogenannten Außenbereich. Die gegenüberliegende Fläche ist bereits bebaut. Eine Bebauung der [...] Zufahrt auf dem Grundstück Flst.Nr. 306/8. Durch die geplante Abrundungssatzung wird der Ortsteil Seelfingen nach Osten hin sinnvoll abgerundet. Bezüglich der zu erwartenden Eingriffe in die Schutzgüter und [mehr]
Abrundungssatzung für das Grundstück Flst. Nr. 317 der Gemarkung Mahlspüren im Tal / Seelfingen Begründung Es erfolgt eine Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils in diesem Bereich [mehr]
Hegau Rathaus Alpenstraße 19 ja 006-01 Mahlspüren im Tal Rathaus Pfullendorfer Straße 9 ja 007-01 Seelfingen Feuerwehrhaus Überlinger Straße 18 ja 008-01 Raithaslach Farrenstall Lindengasse 19 ja 009-01 Wahlwies [mehr]