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einfachen Gesetzen diese Mehrheit aus mindestens einem Fünftel aller Stimmberechtigten (derzeit etwa 1,6 Millionen) beziehungsweise bei verfassungsändernden Gesetzen diese Mehrheit aus mehr als der Hälfte [mehr]
B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 150 Euro jährlich (100 Euro zum 1.8. jeden Jahres und 50 Euro im Februar) Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten Beitrag in [mehr]
e Teilnahme weisen Sie mit einer Prüfung zum Zertifikat Deutsch nach. Das entspricht Sprachniveau B1. Spätaussiedler ab 16 Jahren können an den Kursen "Identität und Integration PLUS" teilnehmen. Der Kurs [mehr]
orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit. Es gibt die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Beeinträchtigung. Um festzustellen, wie selbständig [mehr]
müssen Sie eine Fahrerkarte verwenden. Das digitale Kontrollgerät ist für bestimmte Fahrzeuge, die ab 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, vorgeschrieben. Dies gilt bis auf wenige Ausnahmen [mehr]
Im landesweiten Portal zur Weiterbildung können Sie über 25.000 Kurse von mehr als 1.350 Bildungsanbietern in Baden-Württemberg finden. Sie können die Angebote nach eigenen Wünschen nach Zeit, Ort und [mehr]
er zehn Jahre. Führerschein Jugendliche sind ab 16 Jahren berechtigt, Führerscheine in den Klassen A1, AM, L und T zu machen. Ausgehen Der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen (Disco) ist [mehr]
Straßenverkehr geht. Sie dient der Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs. Achtung: Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) als eigenständiges Modul in die Hauptuntersuchung integriert [mehr]
Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz steht ein Grundangebot zur Integration für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und bleibeberechtigte Ausländerinnen und Ausländer zur [mehr]
Kapitaleinkünfte fließen in die Berechnung ein. Schwerwiegend chronisch Kranke in Dauerbehandlung: 1 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Diese Grenze gilt auch für Ihre familienversicherten Angehörigen [mehr]