Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein. Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Den leiblichen Eltern steht, unabhängig von der elterlichen Sorge das Recht zu, ihr Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen. Das gilt auch nach dem Entzug des Sorgerechts. Gleichzeitig hat auch das Ki [mehr]
Die Vormundschaft und die rechtliche Betreuung sind grundsätzlich ein Ehrenamt. Als Vormund oder Betreuer haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Vergütung, aber einen Anspruch auf Ersatz Ihrer Auf [mehr]