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die Erlaubnis erteilt, kann das gewünschte Gewerbe in Deutschland angemeldet werden. Achtung: EU-/EWR-Bürger sowie Staatsangehörige der Schweiz, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten [mehr]
bei der Gründung eines Unternehmens denselben Bestimmungen wie deutsche Staatsangehörige. Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen [mehr]
die Erlaubnis erteilt, kann das gewünschte Gewerbe in Deutschland angemeldet werden. Achtung: EU-/EWR-Bürger sowie Staatsangehörige der Schweiz, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten [mehr]
bei der Gründung eines Unternehmens denselben Bestimmungen wie deutsche Staatsangehörige. Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen [mehr]
bei der Gründung eines Unternehmens denselben Bestimmungen wie deutsche Staatsangehörige. Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen [mehr]
Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Ob Sie sich für ein Einzelunternehmen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine Partnerschaftsgesellschaft oder eine juristische Person entscheiden, hängt von Ihren [mehr]
n oder Aktiengesellschaften). Die unternehmensverbundene Stiftung ist nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich zulässig. Unzulässig sind unternehmensverbundene Stiftungen, die Unternehmen [...] cher Beschränkungen vorliegt. Für unternehmensverbundene Stiftungen gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Landesstiftungsgesetze wie für andere Arten von Stiftungen auch. Unter bestimmten [mehr]
Stiftungsrecht. Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts Stiftungen des bürgerlichen Rechts werden in der Regel durch Privatpersonen errichtet. Für sie gilt das Bürgerliche Gesetzbuch und das La [...] Unterschieden werden rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen und Stiftungen des bürgerlichen Rechts sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts. Rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen Rechtsfähige [...] sein. Sie sind selbstständige Rechtssubjekte, sogenannte juristische Personen. Für sie gilt das Bürgerliche Gesetzbuch und das Stiftungsgesetz und sie unterliegen der Stiftungsaufsicht durch die Regieru [mehr]
Die Verwirklichung des Stiftungszwecks setzt voraus, dass der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Stifter muss die Stiftung daher mit einem bestimmten Vermögen ausstatten. Das [mehr]
Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich: ein Stiftungsgeschäft eine Stiftungssatzung die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde Neben rechtlichen [mehr]