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23 Höhe der Gebühren für die Abfuhr der Abfälle (1) Die Benutzungsgebühren im Bereich Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbemüll betragen: a) je Restmüllbehälter 1. mit 60 Liter Behältervolumen jährlich [mehr]
und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung (grundsätzlich Fachausschuss und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sie nicht aus der Art der Einwände oder [mehr]
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