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festzustellen, dass kompensationspflichtige Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden im Umfang von ca. 1.080 m² (entspricht 0,84 haWE) und des Schutzgutes Pflanzen/ Biotope/ biologische Vielfalt durch Verlust [...] Maß gesenkt. Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen werden durch die Pflanzung von Laubbäumen (K 1) und einer Feldhecke (K 2) im räumlichen und funktionalen Zusammenhang in vollem Umfang ausgeglichen [mehr]