Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein. Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Die Vormundschaft und die rechtliche Betreuung sind grundsätzlich ein Ehrenamt. Als Vormund oder Betreuer haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Vergütung, aber einen Anspruch auf Ersatz Ihrer Auf [mehr]
Bei der Betreuung bekommt der Betroffene für die Angelegenheiten, die er nicht mehr selbst besorgen kann, eine Betreuerin oder einen Betreuer als gesetzliche Vertretung zur Seite gestellt. Die Vertret [mehr]
Das Grundbuch ist ein gerichtliches Verzeichnis, das die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken offenlegt und dingliche Belastungen (z.B. Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte) sowie Vormerkungen (z.B. [mehr]
Ob Sie überlegen, sich nach dem Eintritt in den Ruhestand der Gärtnerei zu widmen, an einem Computerkurs teilzunehmen oder ein Studium aufzunehmen - die Möglichkeiten des lebenslangen Lernens sind unb [mehr]
Wenn Sie krank sind, in die Klinik müssen oder ein Kuraufenthalt bevorsteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe Ihren Haushalt übernehmen. Die Haushaltshilfe wird Ihnen entweder [mehr]
Voraussetzung für die Bestellung eines Betreuers ist, dass die betroffene Person volljährig und hilfsbedürftig ist. Hilfsbedürftig ist, wer infolge einer Erkrankung oder Behinderung seine Angelegenhei [mehr]
Sie dient dazu, ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Erwachsenen herzustellen. Im Allgemeinen ist sie als schwache Adoption ausgestaltet, indem sie nur ein Verwandtschaftsverhältnis zwische [mehr]
Geschäfte zur Deckung des angemessenen Bedarfs der Familie kann jeder Ehemann oder jede Ehefrau alleine vornehmen. Dies hat dann Wirkung für beide. Zum Beispiel haften Sie für die Bezahlung von Waren, [mehr]
Bei der Auswahl des Betreuers werden die Wünsche des Betroffenen berücksichtigt. Schlägt er eine bestimmte Person vor, die bereit und geeignet ist, ist das Gericht an diesen Vorschlag gebunden. Wünsch [mehr]
Der Zweck wird vom Stifter frei gestaltet. Die Stiftungsbehörde kann lediglich prüfen, ob der Zweck das Gemeinwohl gefährdet, gegen die Rechtsordnung verstößt oder die Erfüllung des Zwecks unmöglich i [mehr]