Beschwerden wegen Hundekots

In den vergangenen Wochen mehren sich bei der Ortschaftsverwaltung die Klagen, dass Hundekot in Gärten, auf Gehwegen und an Wegränder anzutreffen ist. 

Auch auf Feldern hat Hundekot nicht zu suchen. Hundekot ist nicht nur unappetitlich, sondern auch ungesund für Tiere. Das liegt in erster Linie am Krankheitserreger Neospora Caninum, den Hunde über den Kot ausscheiden. Sollten Kühe und Rinder Hundekot über das Futter aufnehmen, kann es zu einer Infektion mit massiven Folgen für die Tiere kommen. Sowohl innerhalb und außerhalb des Dorfgebiets entfernen viele Hundebesitzer die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde. Jedoch gibt es leider noch immer einige Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen die gedankenlos die Hinterlassenschaften einfach liegen lassen. Dies sorgt für Unmut.

Die Entsorgungspflicht von Hundekot gilt generell und ohne Ausnahme. Wir bitten die betreffenden Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen dringend, Rücksicht auf dieGrundstücksbesitzer und für die Umwelt zu nehmen. Auch kein Hundebesitzer möchte, dass er in seinem Garten Hundekot von fremden Hunden vorfindet. Es muss doch heute selbstverständlich sein, dass man beim Hundespaziergang ein, zwei Tüten dabei hat und den Kot in den dafür vorgesehen „Dogstations“ oder in der privaten Mülltonne entsorgt wird.

An dieser Stelle sei auf § 11 der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung hingewiesen: „Verunreinigung durch Hunde Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, öffentlichen Plätzen, in Grün und Erholungsanlagen, oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“ Bei Nichtbeachten kann dies mit einer Geldbuße geahnded werden.

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